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Herzlich Willkommen in der Kindertagespflege „Die Rasselbande“ 

Ich betreue während meiner Öffnungszeiten bis zu 5 Kinder im Alter zwischen 0 und 10 Jahren, wobei unser Hauptaugenmerk bei den Kindern bis 3 Jahre liegt. 

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in großzügigen Räumen in Brüggen - Bracht mit kindgerechter Ausstattung. 

Unsere Öffnungszeiten sind:       Montag - Freitag 7.30 - 16.30 Uhr


Bei mir erhalten Sie eine optimale Betreuung Ihres Kindes, so wie Sie sich das wünschen. Arbeitszeiten werden individuell den Betreuungszeiten angepasst und bieten eine gute Alternative zu den Kindertagesstätten. 

Was bedeutet Kindertagespflege ? 

Kindertagespflege ist ein Betreuungsangebot in kleinen und überschaubaren Gruppen mit einer Bezugsperson (umgangssprachlich auch: Tagesmutter oder Tagesvater). Sie ermöglicht Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Betreuung der Kleinen durch ihre Familiennähe und enge Bindung. 

In der Regel betreut eine Tagespflegeperson bis zu 5 Kinder gleichzeitig in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten geeigneten Räumen. In NRW können sich auch bis zu 3 Tagespflegepersonen zu einem Verbund (Großtagespflege) zusammenschließen und bis zu 9 Kinder betreuen. 

Um Kinder betreuen zu können, ist eine Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes erforderlich. Diese wird der Tagespflegeperson auf Grundlage des sogenannten DJI-Curriculums nach absolviertem Grund- und Aufbaukurses ausgestellt. 

Mit dem am 01.08.2020 in Kraft getretenen neuem KiBiz hat NRW das QHB als Qualitätsstandard für die Grundqualifizierung aller neu qualifizierten Kindertagespflegepersonen ab dem 01.08.2022 etabliert. 

Die Tagespflegeperson unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetzes und hat einen ganz klaren Erziehungs- und Bildungsauftrag auf Grundlage des KiBiz. 

Weitere Informationen zum KiBiz finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW.  http//.www.mkffi.nrw 


Satzung vom 15.12.2022 über die Förderung und die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Viersen